Portrait-Rechtsanwalt-David-Bartzik

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und allgemeines Zivilrecht in Berlin

Rechtsanwalt David Bartzik berät Sie in allen juristischen Fragen und legt dabei die Tätigkeitsschwerpunkte auf das Arbeitsrecht, das Strafrecht, das Verkehrsrecht sowie das allgemeine Zivilrecht.

Arbeitsrecht

Verhalten bei einer Kündigung

Ein sicheres Arbeitsverhältnis ist die Grundlage unseres Wohlstands. Wenn die Möglichkeit besteht, dass man seinen Arbeitsplatz verliert, ruft dies verständlicherweise Ängste in uns Menschen hervor, da unsere Existenzgrundlage betroffen ist.

In einem solchen Fall ist es wichtig zu wissen, wie man sich verhält, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wird.

Rufen sie mich an, ich stehe Ihnen zur Seite und leiste Ihnen schnellen und professionellen Rechtsbeistand.

Rechtliche Beratung nach einer Kündigung Ihres Arbeitsverhältnises

Lassen Sie sich nach der Zustellung einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich rechtlich beraten.

Andernfalls besteht die Gefahr, dass man seine Rechte nicht effektiv wahrnehmen kann. Bereits nach drei Wochen ab Erhalt wird Ihre Kündigung wirksam und ein gerichtliches Vorgehen gegen diese ist dann nicht mehr möglich.

Haben Sie eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung erhalten?

Ich klage auf Wiedereinstellung, erhebe Kündigungsschutzklage und handle Ihre Abfindung oder den Aufhebungsvertrag aus.

  • Haben sie eine Änderungskündigung erhalten?

  • Soll Ihr Arbeitsvertrag geändert werden?

  • Haben Sie Streit um Arbeitszeiten?

  • Wird Ihr Urlaubsanspruch nicht erfüllt?

  • Haben Sie Probleme wegen Elternzeit oder Teilzeit?

Ich kläre Ihren Rechtsanspruch und sorge dafür, dass er auch erfüllt wird.

Werden Überstunden nicht ausgeglichen, Lohn, Gehalt oder Zusatzleistungen nicht voll bezahlt?

Ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Geld.

Haben Sie eine ungerechtfertigte Abmahnung bekommen?

Ich gehe dagegen vor oder formuliere Ihre Stellungnahme für die Personalakte.

Strafrecht

Goldene Grundregel – Schweigen ist Gold

Die Gefahr, in ein Strafverfahren verwickelt zu werden, ist heutzutage groß. Wenn sich Ermittlungen der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gegen Sie richten, ist es wichtig zu wissen, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich verhalten sollten.

Meine Aufgabe als Strafverteidiger ist es, unter Würdigung der vorhandenen Beweismittel das optimale Ergebnis für Sie zu erreichen.

Vorladung zur Vernehmung durch die Polizei:

Nehmen Sie keine Gesprächsangebote der Polizei an! Wenn Sie eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei erhalten, dann gehen Sie nicht hin! Es besteht nämlich keine Pflicht zum Erscheinen oder Aussagen bei der Polizei. Bitte rufen Sie auch nicht bei der Polizei an. Sie müssen den Termin nicht absagen.

Im Deutschen Strafrecht gilt der Grundsatz: „Niemand muss sich selber belasten.“

Bitte lassen Sie sich im Ihrem Interesse vorher von einem Strafverteidiger beraten. Denn je weniger Sie sagen, desto mehr Spielraum bleibt, um eine passende Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Als Privatperson haben Sie kein Recht, Ihre eigene Akte einzusehen.

Akteneinsicht kann nur ein Rechtsanwalt beantragen!

Da Sie als Beschuldigter den Ermittlungsstand kennen müssen, bevor Sie sich gegebenenfalls zur Sache äußern, ist eine frühe Akteneinsicht dringend empfehlenswert. Dann wissen Sie und Ihr Anwalt, welche Beweismittel gegen Sie vorliegen.

Danach muss man sich genau überlegen, ob Ihr Rechtsanwalt eine am Sachverhalt orientierte Stellungnahme für Sie abgibt oder ob keine Einlassung erfolgt. Als Beschuldigter dürfen Sie immer schweigen, ohne dass Ihnen das negativ zugerechnet wird. Es gilt das Prinzip, dass dem Angeklagten die Tat nachgewiesen werden muss.

Als Beschuldigter dürfen Sie auch ungestraft lügen, da sich niemand selbst belasten muss. Im besten Fall kann eine Stellungnahme (Einlassung) dazu führen, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird und es nicht zu einer Anklage mit nachfolgender Hauptverhandlung mit Verurteilung kommt.

Ihre Wohnung wird durchsucht:

Goldene Grundregel – Schweigen ist Gold.

Informieren Sie Ihre Familienmitglieder über Ihre Zeugnisverweigerungsrechte und bewahren Sie die Ruhe. Unterschreiben Sie nichts! Rufen Sie einen Strafverteidiger an und teilen Sie ihm mit, wonach die Polizei sucht. Gegen eine Beschlagnahme kann anschließend Ihr Rechtsanwalt Widerspruch einlegen, dann muss das Gericht entscheiden, ob die Gegenstände oder Unterlagen weiterhin beschlagnahmt bleiben.

Sie werden festgenommen:

Rufen Sie sofort einen Strafverteidiger an!

Dazu haben Sie immer und jederzeit das Recht. Machen Sie nur Angaben zu Ihrer Person. Beschränken Sie sich auf Ihre reinen Identitätsangaben.

Meine Notrufnummer in solchen Fällen lautet: 0163 237 68 63

Ich übernehme bundesweit Verteidigungen im Bereich:

  • Allgemeines Strafrecht (Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Betrug, Erpressung, Raub, etc.)
  • Verkehrsstrafrecht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc.)
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
Verkehrsrecht

Mein Rat an Sie:

Nach einem Unfall, bei einem Bußgeldbescheid oder bei Ermittlungen wegen eines Straftatbestandes erst zum Anwalt! Rufen Sie an!

Wer keine Schuld am Unfall hat, der trägt nach einem Unfall auch keine Kosten.

Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners muss bei einem unverschuldeten Unfall die Kosten für Ihren Anwalt übernehmen. Das deutsche Recht sieht nämlich vor, dass die geschädigte Partei nach der Schadenregulierung so gestellt sein soll wie vor dem Unfall. Hintergrund ist das Herstellen einer Waffengleichheit, da die Versicherungen Experten in Sachen Verkehrsrecht sind. Sie sollen daher auch einen Rechtsanwalt beauftragen können, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.

Machen Sie nicht den Fehler und unterschätzen Sie nicht die Folgen eines Verkehrsunfalles. Melden Sie sich nicht selbst bei der Haftpflichtversicherung des Gegners. Dies kann dazu führen, dass Sie zu wenig Schadensersatz oder Schmerzensgeld erhalten.

Erfahrungsgemäß regulieren die Versicherer nur die Kosten, die der Geschädigte geltend macht. Der juristische Laie weiß in der Regel aber nicht, in welchem Umfang ihm Schadensersatz zusteht.

Manchmal treten auch Kostenfaktoren erst später auf (z. B. spätere gesundheitliche Beeinträchtigungen/ Spätfolgen; Schäden am Pkw, die erst später offensichtlich werden). Auch beim Ausfüllen des Unfallfragebogens der gegnerischen Haftpflichtversicherung ist in vielen Fällen die Unterstützung eines Anwalts sinnvoll, damit der Sachverhalt eindeutig und korrekt dargestellt wird.

Im Verkehrsrecht geht es um:

  1. Verkehrszivilrecht (Verkehrsunfallschäden/ Unfallregulierung)
  2. Verkehrsordnungswidrigkeiten
  3. Bußgeldverfahren
  4. Fahrerlaubnisrecht
  5. Verkehrsstrafrecht

 

Meine Kanzlei betreut Sie in allen aufgeführten Teilrechtsgebieten.

Verkehrsunfälle in Deutschland oder im EU-Ausland:

Unfallregulierung, das heißt gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen auf z. B.:

  • Schadensersatz bei Sachschaden
  • Schmerzensgeld
  • Nutzungsausfall
  • Mietwagen
  • Verdienstausfall
  • Kostenpauschale
  • Haushaltsführungsschaden
  • Haftungsquote bei Mitschuld

Kauf, Verkauf, Miete und Leasing von Kraftfahrzeugen (Kfz):

  • Beratung zum Kaufvertrag (Nebenabreden, Haftung, Gewährleistung)
  • Reklamation von Mängeln, Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen (Nachbesserung, Rücktritt, Rückabwicklung, Minderung, Schadensersatz)
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Gewährleistung oder Garantie
  • Abwehr von Forderungen aus Miet- oder Leasingvertrag

Verkehrsordnungswidrigkeiten:

Bußgeldbescheid wegen z. B.:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Parkverstoß (unerlaubtes Parken oder Halten)
  • Rotlichtverstoß (Rotlichtmissachtung bei Ampel oder einer gesperrten Fahrspur)
  • Alkohol-/Drogenverstoß (auch durch Medikamente)
  • Nichteinhaltung des Mindestabstandes
  • Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt
  • Lenkzeitverstöße, Sicherheitsmängel oder fehlerhafte Ladung bei LKW von Speditionen oder anderen Transportunternehmen
  • Lenkzeitverstöße oder Sicherheitsmängel bei Bussen von Reiseunternehmen oder anderen Unternehmen zur Personenbeförderung, z. B. Behindertentransporte

Verkehrsstrafrecht:

Zu den Schwerpunkten des Verkehrsstrafrechts gehören folgende Vorwürfe:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahrerflucht
  •  Trunkenheit oder Drogenmissbrauch im Straßenverkehr
  •  Gefährlicher Eingriff in den und Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Autodiebstahl oder das unbefugte Benutzen eines Fahrzeuges
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahren ohne Versicherungsschutz
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Nötigung
  • Drohender Entzug der Fahrerlaubnis und Sperre für Wiedererteilung

 

Bei Straftatbeständen sollten Sie sich niemals auf eine Aussage (mündlich oder durch einen Anhörungsbogen) ohne Unterstützung eines Rechtsanwaltes einlassen. Nach Akteneinsicht kann der Rechtsanwalt die Situation bewerten.

Allg. Zivilrecht

Streitigkeiten zwischen Privatpersonen, Privatpersonen und Unternehmer

Gerne berate und vertrete ich Sie auch im Allgemeinen Zivilrecht. Zum allgemeinen Zivilrecht zählen alle Angelegenheiten und Streitigkeiten zwischen Privatpersonen, Privatpersonen und Unternehmer sowie Unternehmern untereinander, z. B. das Vertragsrecht, die Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld, das Gewährleistungsrecht im Fall der mangelhaften Vertragsleistung etc..

Beispiele des Allgemeinen Zivilrechts

  • Recht aller vertraglichen Schuldverhältnisse, z.B. Kauf- Miet- und Werkvertragsrecht
  • Bürgschaften
  • Darlehensverträge
  • Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen (Unerlaubte Handlung)
  • Ansprüche auf Rückgabe von Vermögenswerten (z.B. Ungerechtfertigte Bereicherung)
  • Beseitigung und Unterlassung von Beeinträchtigungen (z.B. Besitz- und Ehrenschutz)
  • Löschung von Internet-Bewertungen