Die Gebühren für meine Tätigkeit richten sich nach den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dieses Gesetz regelt die Gebühren für Rechtsanwälte in Abhängigkeit vom jeweiligen Streitwert.
Dies bedeutet, je höher der Wert der Sache ist, um die gestritten wird, desto höher sind die hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten.
Davon abweichend können Honorarvereinbarungen über Pauschalen bzw. Stundensätze geschlossen werden. Die zu erwartenden Kosten und ob der Abschluss einer Honorarvereinbarung angezeigt ist, bespreche ich gern mit Ihnen im Rahmen des Erstgespräches.
In Schadensersatzstreitigkeiten, Kündigungsstreitigkeiten, Fahrerlaubnisangelegenheiten, Bußgeldsachen und Strafsachen (sofern es sich um den Vorwurf einer fahrlässigen Tatbegehung handelt) übernimmt in den meisten Fällen Ihre Rechtsschutzversicherung die Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehme ich gerne die Korrespondenz mit der Versicherung bezüglich der Kostenübernahme. Sie müssen also lediglich Ihre Vertragsdaten zur Verfügung stellen. Den Rest erledige ich.
Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Rechtsanwaltsgebühren – so dass in diesen Fällen für Sie keinerlei Kosten entstehen.